Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die wir regelmäßig über unsere Angebote erhalten, wird keine Haftung übernommen.

 

MGT Immobilien haftet nicht für die tatsächliche und rechtliche Eignung der nachgewiesenen Objekte zu dem von dem Interessenten angestrebten Zweck. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Nichteignung des Objektes zu dem angestrebten Zweck offenkundig ist oder MGT Immobilien die Nichteignung des Objektes zu dem angestrebten Zweck bekannt war.

 

2.

Alle von MGT Immobilien weitergegebenen Objektangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Soweit gleichwohl eine vertragswidrige Weitergabe von Objektangaben erfolgt ist, ist der Auftraggeber der MGT Immobilien zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus Ziffer 6 dieser AGB.

 

3.

Wird ein Objekt nachdem es dem Interessenten von MGT Immobilien nachgewiesen wurde, später durch Dritte nachgewiesen, so ändert dies nichts an der Ursächlichkeit des Nachweises von MGT Immobilien und deren Provisionsanspruch.

 

4.

Ein Maklervertrag zwischen MGT Immobilien und dem Auftraggeber kommt auch dadurch zustande, dass der Auftraggeber Angebote von MGT Immobilien entgegen nimmt oder Verhandlungen mit dem Eigentümer oder von diesen beauftragten Personen über das zu vermittelnde Objekt aufnimmt. Auch für solchermaßen zustande gekommene Maklerverträge gelten unsere AGB.

Kommt aufgrund eines entgegengenommenen Angebotes oder durch die selbstständig aufgenommenen Verhandlungen ein Vertragsabschluss zustande, entsteht gleichfalls der Provisionsanspruch er MGT Immobilien nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser AGB.

 

5.

MGT Immobilien hat einen Anspruch auf die vereinbarte Provision,

a.) wenn aufgrund des Nachweises von MGT Immobilien ein Miet- oder Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt zustande gekommen ist;

b.) wenn ein Miet- oder Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt zu anderen Konditionen zustande gekommen ist, als sie im Angebot angegeben waren;

c) wenn ein Miet- oder Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt mit Einschränkungen oder Erweiterungen gegenüber der ursprünglichen Angebot geschlossen wurde;

d) wenn ein Kauf- oder Mietvertrag über ein von MGT Immobilien nachgewiesenes Objekt durch unerlaubte Weitergabe von Informationen an Dritte zustande gekommen ist.

 

6.

Die Höhe der Provision der MGT Immobilien bemisst sich wie folgt:

a) für den Nachweis oder die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum 2 monatliche Netto-Kaltmieten;

b) für den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen:

- bei einer Kaufpreissumme bis 3 Mio. Euro 5% des Netto-Kaufpreises, - bei einer Kaufpreissumme von über 3 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro 4% des Netto-Kaufpreises; - bei einer Kaufpreissumme von über 10 Mio. Euro 2% des Netto-Kaufpreises,

 

c) für den Nachweis von Mietverträgen für Gewerberäume 3 Monats-Netto-Kaltmieten.

Die unter a) bis c) angegebenen Provisionen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden

Mehrwertsteuer.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Geschäften unter Nicht-Verbrauchern ist Marburg / Lahn.